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Patienteninformationen

Informationen zu häufig nachgefragten Themen

Beipackzettel

Bitte lesen Sie sich die Beipackzettel zu den Medikamenten sorgfältig durch. Wenn Sie Fragen haben, insbesondere zu möglichen Nebenwirkungen, fragen Sie uns oder Ihren Apotheker.

Bereitschaftsdienst

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, in unsere Praxis zu kommen, wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer: 116 117.

Diese Rufnummer ist bundesweit einheitlich.

Blutabnahme

Blutabnahmen erfolgen morgens. Kommen Sie bitte nüchtern. Nach Absprache mit der Ärztin dürfen Sie ein leichtes Frühstück zu sich nehmen.

Generika

Generika enthalten in der Regel die gleichen Wirkstoffe wie das Originalmedikament. Von den gesetzlichen Krankenversicherungen werden jedes Quartal neue Rabattverträge abgeschlossen. Dadurch ist es möglich, dass Sie Ihre Medikamente von einer anderen Firma bekommen als im Vorquartal. In diesem Fall erhalten Sie eine Beratung von Ihrer Apotheke.

Das Zeichen "aut idem" wird nur nach Rücksprache mit der Ärztin angekreuzt. Daher muss sichergestellt sein, dass Sie ein Medikament einer bestimmten Firma nicht vertragen haben. Dies muss auch für Ihre Krankenkasse sorgfältig dokumentiert werden.

Hausarztverträge

Die Krankenkassen sind seit Juli 2009 gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Versicherten Hausarztverträge anzubieten. Unsere Praxis nimmt an Hausarztverträgen derzeit nicht teil. Bei Änderungen informieren wir Sie umgehend.

Praxisgebühr

Die Praxisgebühr ist ab dem 1.1.2013 nicht mehr zu zahlen.

Rezepte

Rezepte für Medikamente, die seit längerer Zeit in unveränderter Form eingenommen werden, können telefonisch unter 089 26 64 15 oder über unser Kontaktformular bestellt werden.

Kommen Sie bitte persönlich zum Abholen in die Praxis. Rezepte sind vier Wochen gültig.

Rezepte für akut aufgetretende Beschwerden oder nach einer Therapieänderung können nur nach vorherigem Arztkontakt ausgestellt werden.

Überweisungen

Falls Sie einen Facharzt außerhalb unserer Praxis konsultieren möchten, lassen Sie sich bitte einen Überweisungsschein ausstellen. Nur dann ist gewährleistet, dass wir einen Befundbericht erhalten, dessen Kenntnis häufig für die laufende Behandlung wichtig ist. Auch bei Renten- oder Versicherungsanfragen sind diese Facharztberichte für die korrekte Bearbeitung notwendig.

Untersuchungsvorbereitung

Ultraschall von Bauchorganen

Kommen Sie bitte nüchtern in die Praxis (12 Stunden Nahrungseinnahmepause, am Tag der Untersuchung keine Flüssigkeitszufuhr).

Belastungs-EKG

Denken Sie bitte an sportliche oder bequeme Kleidung und Schuhe. Nehmen Sie  ca. zwei Stunden vor der Untersuchung eine leichte kohlenhydrathaltige Mahlzeit zu sich.

Für alle anderen Untersuchungen sind keine besonderen Vorbereitungen erforderlich.

Versichertenkarte

Die meisten Krankenversicherungen haben ihre Mitglieder mit einer Versichertenkarte ausgestattet. Wir bitten Sie, die Versicherungskarte zu jedem Praxisbesuch mitzubringen.

Die darauf enthaltenen Ziffern sind für die Erstellung von Rezepten und Formularen notwendig, inzwischen ist es nicht mehr möglich, ohne Vorliegen der Krankenversicherungskarte gültige Rezepte auszustellen. Bitte denken Sie deshalb insbesondere am Anfang des Quartals (d. h. Anfang Januar, April, Juli und Oktober) daran, Ihre Versicherungskarte mitzubringen.